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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen)54 Beiträge
AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein794417
Datum27.08.2014 10:44      MSG-Nr: [ 794417 ]15250 x gelesen
Infos:
  • 26.08.14 Broschüre "Steuertipps für Vereine 2014", Finanzministerium SH (pdf)

  • Moin,

    ich finde die Überlegungen gut und richtig. Euch muss aber klar sein, dass der Förderverein nicht die Kameradschaftskasse ersetzen kann. Ihr braucht nach Landesrecht beides parallel:

    Die Kameradschaftskasse dient der Pflege der Kameradschaft (siehe Eure Satzung). Dieser Zweck ist nicht gemeinnützig! Darum kann die Kameradschaftskasse selbstverständlich Spenden annehmen (das soll sie sogar), diese Zuwendungen sind nur für den Spender steuerlich nicht absetzbar, er dürfen keine Spendenbescheinigungen nach Steuerrecht ausgestellt werden. Dafür seid Ihr als Feuerwehr aber auch völlig frei, wofür Ihr das Geld verwendet (Blaufahrt, Feiern, Getränke, T-Shirts usw.).

    Ein Förderverein verfolgt dagegen den satzungsmäßigen Zweck, das Feuerwehr- und Rettungswesen zu fördern. Tut er dies unmittelbar und ausschließlich, kann er vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden. Dann - und nur dann - dürft Ihr Spendenbescheinigungen an die Förderer ausstellen, die diese steuerlich geltend machen können. Ihr dürft das Vereinsvermögen dann aber auch nur für den angegebenen Vereinszweck einsetzen. Insbesondere ist eine Begünstigung von Vereinsmitgliedern (Monatskarte fürs Fitness-Studio o.ä.) nicht mit der Gemeinnützigkeit verträglich. Darum ist es auch ausgeschlossen, dass ein gemeinnütziger Förderverein Geld für gesellige Veranstaltungen, Blaufahrten o.ä. aufwendet - außer angemessene Verpflegung bei der Vereins-eigenen Mitgliederversammlung. Der Förderverein kann im Prinzip nur Geld aufwenden für Ausstattung und Einrichtungen, die der Aufgabenerfüllung nach Brandschutzgesetz dienen - und damit eigentlich der Trägerkommune obliegen.

    Viele Grüße

    Rainer

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