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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen)54 Beiträge
AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein794421
Datum27.08.2014 11:18      MSG-Nr: [ 794421 ]15315 x gelesen
Infos:
  • 26.08.14 Broschüre "Steuertipps für Vereine 2014", Finanzministerium SH (pdf)

  • Geschrieben von Rainer K.Darum kann die Kameradschaftskasse selbstverständlich Spenden annehmen (das soll sie sogar), diese Zuwendungen sind nur für den Spender steuerlich nicht absetzbar, er dürfen keine Spendenbescheinigungen nach Steuerrecht ausgestellt werden. Dafür seid Ihr als Feuerwehr aber auch völlig frei, wofür Ihr das Geld verwendet (Blaufahrt, Feiern, Getränke, T-Shirts usw.).

    Ein Förderverein verfolgt dagegen den satzungsmäßigen Zweck, das Feuerwehr- und Rettungswesen zu fördern. Tut er dies unmittelbar und ausschließlich, kann er vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden.


    Es gibt allerdings auch noch eine "Zwischenstufe" in SH: Spenden gegen Spendenbescheinigung an die Stadt/Gemeinde zugunsten der Feuerwehr.
    Allerdings (mittlerweile) an strenge Regeln und Vorschriften geknüpft: Über die Annahme und geplante Verwendung muss der Stadt-/Gemeinderat im Vorwege entscheiden (erst dann darf die Spende angenommen werden), das Spendengeld muss auf einem separaten Konto geführt werden (also weder im normalen Haushalt noch in der Kameradschaftskasse), es muss zeitnah ausgegeben und darf ausschließlich für feuerwehrtechnische Ausrüstung verwendet werden (also kein Grillfest o.ä.).

    Ob das nun die glücklichste Lösung ist, sei mal dahin gestellt. Sinnvoll aber vielleicht da, wo das Spendenaufkommen sehr gering, nur gelegentlich und vielleicht nicht einmal in jedem Jahr vorhanden ist und ein eigener Förderverein mit allem was da dran hängt vom Aufwand her in keinem Verhältnis dazu steht.


    Wobei ich mich gerade frage: Wird Ausrüstung durch den Förderverein beschafft, dann ist dies ja auch eine Spende des Fördervereins an die Gemeinde, für deren Annahme die selben Vorschriften gelten wie bei einer direkt an die Gemeinde/Feuerwehr gerichtete Spende. Vielleicht mit dem Unterschied, dass Gelder beim FV über einen längeren Zeitraum hinweg angespart werden können, um eine größere Anschaffung zu tätigen.
    Oder bleibt die durch den FV angeschaffte Ausrüstung im Besitz des FV und wird durch die Feuerwehr lediglich genutzt? Wie sieht es dann aber rechtlich aus, wenn irgendwas passiert, Schäden an der Ausrüstung oder verursacht durch die Nutzung der Ausrüstung entstehen usw.?





    .

    MkG
    Kay


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