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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 794432 | ||
Datum | 27.08.2014 12:42 MSG-Nr: [ 794432 ] | 15274 x gelesen | ||
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Geschrieben von Oliver S. Natürlich ist die Kameradschaftspflege kein gemeinnütziger Zweck, dennoch tolerieren Finanzämter solche Ausgaben bis zu einem gewissen Grade. Daher die Empfehlung, mit dem eigenen Finanzamt zu sprechen. Dort im Norden ist die Frage sicher schon oft aufgetreten, und der Sachbearbeiter hat bestimmt eine ungefähre Richtlinie, ab welchem Anteil nicht-gemeinnütziger Ausgaben er die Gemeinnützigkeit in Frage stellt. Kameradschaftspflege der Mitglieder des Fördervereins nicht, das wäre Bereicherung. Aber die Kameradschaftspflege der Feuerwehr kann als gemeinnützig gelten. Wichtig wäre daher, das die Mitglieder der Feuerwehr nicht Mitglied der Fördervereins sind. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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