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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen)54 Beiträge
AutorLuis8 L.8, Bottrop / NRW794436
Datum27.08.2014 12:49      MSG-Nr: [ 794436 ]15228 x gelesen
Infos:
  • 26.08.14 Broschüre "Steuertipps für Vereine 2014", Finanzministerium SH (pdf)

  • Glück Auf,

    wir sind auch gerade dabei etwas zu gründen, bzw. einem Verein, den es seit 80 Jahren gibt eine Satzung zu geben.

    Wir haben uns für einen nicht gemeinnützigen, nicht eingetragenen Verein entschieden!

    Man sollte sich hierbei die Frage stellen, brauch ich die Gemeinnützigkeit?
    Will ein Spender einer Spendenquittung? Ist die Spende so maßgeblich, das sich der aufwand mit der Spendenquittung lohnt? Kann ich, wenn ich einen solchen Spender habe, der eine beträchtliche Summe spenden will das ganze evt. über den Stadt- / Kreisfeuerwehrverband als zweckgebundene Spende (für die Ortsfeuerwehr XY) abwickeln?

    Wir wollen einen Kameradschaftsverein! Auf Gut Deutsch einen Club, der unsere Feste und Feten finanziert aber auch den Dienstbetrieb unterstützen. In diesen fließen die Mitgliedsbeiträge, Spenden, etc. Dieser kann natürlich, als satzungszweck auch so formuliert, Gelder für die Förderung des Feuerschutzes ausgeben.
    Da Hauptanliegen aber die Förderung der Kameradschaft und die sozialen Belange der Mitglieder sind, sind wir eben nicht gemeinnützig!

    Der Löschzugführer bei uns verwaltet die von der Stadt zugewiesenen "Gelder zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes"! NUR ER! Da gibt's kein Gremium und keine basisdemokratischen Entscheidungen! Der Löschzugführer ist nicht gewählt, sondern durch den Leiter der Feuerwehr bestellt! Dieser übt die Dienstaufsicht aus!

    Der Vereinsvorsitzender wird gewählt, der restliche Vorstand auch. Die Verwendung der Mittel obliegt den Mitgliedern durch Beschluss nach Satzung. In gewissen Grenzen wird der Vorsitzende und der Vorstand ermächtigt werden Einzelfälle ohne Anhörung aller zu entscheiden (z.B. Vorsitzender bis zu 6 x 100 /a, Vorstand bis zu 3 x 500 /a). Sonst brauch ich keinen Vorsitzenden oder Vorstand, wenn für jede Runde Bier beim Fest der Nachbarfeuerwehr oder die 30 Paar Stiefelsocken für die Einsatzabteilung die Vollversammlung entscheiden muss.

    Ich kann nur empfehlen, die Sache mit der Gemeinnützigkeit zu überdenke, da dies oft eine hohe administrative Herausforderung ist, vor allem wenn man keine Hilfe vom Fachmann hat und die Notwendigkeit nicht absolut gegeben ist.

    Gruß Luis

    Gebe Gott uns uns,
    die Weisheit das Richte zu erkennen,
    denn Willen es zu wählen,
    und die Kraft es durchzusetzten.

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