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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8H., Kiel / SH | 794443 | ||
Datum | 27.08.2014 14:14 MSG-Nr: [ 794443 ] | 15283 x gelesen | ||
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Zunächst einmal besten Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Eine Gemeinnützigkeit wird nicht gegeben sein und ist auch nicht notwendig, da ein Großteil der Einnahmen aus Beiträgen der fördernden Mitglieder und aus Überschüssen bei Festen stammt. Unsere Feuerwehr hat die Mustersatzung des Landes SH. Von daher wird die Kameradschaftskasse auch weiter bestehen. Vermutlich wird sie zu einer Art Getränkekasse werden, in der die Kameraden nach den Diensten ihre verzehrten Würstchen und Getränke bezahlen und aus der für die nächsten Dienste neu eingekauft wird. Diese Kleinstaufwände sollen dem Förderverein gerne erspart bleiben. Trotzdem soll unser Förderverein eine Eintragung ins Vereinsregister bekommen. Da der Wehrführer nicht übermäßig belastet werden soll, wäre es ideal, wenn er nicht gleichzeitig Fördervereinsvorsitzender sein müsste, aber trotzdem befugt wäre, Ausgaben selbständig bis zu einem gewissen Limit zu tätigen. Am besten über einen bevollmächtigten Vorstandsposten im Förderverein. Frage: Darf man vereinsrechtlich in der Födervereinssatzung eines eingetragenen Vereins festlegen, dass der Wehrführer der Feuerwehr automatisch z.B. der zweite Vorsitzende des Fördervereins ist, ohne dass er im Förderverein auf diesen Posten gewählt werden muss? Oder bekommt diese undemokratische Satzung keinen Eintrag ins Vereinsregister? Wenn dann der zweite Vorsitzende des Fördervereins (= Wehrführer) z.B. 6x pro Jahr Ausgaben von 200 selbstständig tätigen dürfte, wären ja alle Probleme gelöst. | ||||
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