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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen)54 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen794448
Datum27.08.2014 15:31      MSG-Nr: [ 794448 ]15275 x gelesen
Infos:
  • 26.08.14 Broschüre "Steuertipps für Vereine 2014", Finanzministerium SH (pdf)

  • Moin

    Geschrieben von Christian H.wir haben im FW-Vorstand besprochen, dass wir in absehbarer Zeit einen Förderverein für unsere Feuerwehr gründen möchtenDa du im letzten Post geschrieben hast, die Gemeinnützigkeit werde wohl nicht erreicht und sei auch nicht nötig, ist das imho auch kein Förderverein. Wenn ich mir die mir bekannten Fördervereine anschaue, dann sammeln die Geld für einen gemeinnützigen Zweck - nicht für eigene Feste und Fahrten. Als Spendenwilliger gehe ich beim Begriff "Förderverein" davon aus, eben irgendeinen hehren Zweck zu fördern.

    Geschrieben von Christian H.10. Wenn Geld vorhanden ist, muss das auch einigermaßen zeitnah ausgegeben werden, und zwar für den gemeinnützigen Zweck. Sonst verliert der Verein den Status "gemeinnützig" und kann dann keine Spendenquittungen mehr ausstellen. Frage: Wo liegen Grenzen? Wie viel darf der Verein sparen?Wie schon gesagt, mit dem angepeilten Programm seid ihr nicht gemeinnützig. Somit auch keine Spendenquittungen.

    Geschrieben von Christian H.1. Wie kann man sicherstellen, dass bisherige Traditionen weitergeführt werden (z.B. Kameradschaftsfest), ohne dass der Förderverein deren Finanzierung ablehnt?Könnte man als verpflichtende Aufgabe in die Satzung schreiben ("...jährlich ein Kameradschaftsfest durchzuführen..."). Widerspricht natürlich auch der Gemeinnützigkeit.

    Geschrieben von Christian H.3. Wenn ja, welche Aufgaben hat Kameradschaftskasse und welche der Verein?Zu euren SH-spezifischen Kameradschaftskassen und deren gelebter Praxis kann ich nichts sagen. Ein gemeinnütziger eV hat eben keine Ausgaben zur Kameradschaftspflege, somit auch keine Kameradschaftskasse. Und er darf selbiger natürlich (s. Frage 5) auch nichts aus dem gemeinnützigen Vermögen zuwenden.

    Geschrieben von Christian H.6. Nicht mehr die Wehr, sondern der Förderverein veranstaltet ein Feuerwehrfest. Anschließend spendet er einen Teil der Einnahmen an die Kameradschaftskasse. Ist das möglich?Nicht, wenn er gemeinnützig sein will. Ansonsten kann jeder Verein im Rahmen seiner satzungsmäßigen Zwecke Geld hinwenden, wo er möchte.

    Geschrieben von Christian H.7. Zugriff auf Gelder: Der Wehrführer wendet sich bei Bedarf an Vorsitzenden des Fördervereins. Muss er nun für jede Kleinigkeit beim Fördervereinsvorsitzenden betteln? Wie vermeidet man Abhängigkeit der FW vom Förderverein? Wie wird gewährleistet, dass Wehrvorstand über gewisse Anschaffungen entscheiden kann und nicht der Förderverein?Man kann in die Satzung schreiben, dass der aktuelle Wehrführer der FW berechtigt ist, monatlich x Euro für die Zwecke a,b, c vom Verein anzufordern. Was mit nicht abgeforderten Beträgen passiert sollte man dann auch regeln (verfallen? ansparen?). Darüber hinaus widerspricht es dem Zweck eines Vereins, wenn ein externer (Wehrführer) über die Mittelverwendung entscheiden kann. Auch diese Regelung würde ich jedenfalls als gemeinnützigkeitsschädlich ansehen, da der Verein die Mittel aus der Hand gibt, ohne die satzungsgemäße, gemeinnützige Verwendung dann noch gewährleisten zu können. So oder so ist es ein krüppeliges Konstrukt.

    Geschrieben von Christian H.8. Was ist, wenn z.B. alle unsere 100 bisherigen passiven Feuerwehrmitglieder dem Förderverein beitreten, aber nicht zur Mitgliederversammlung gehen, weil es ihnen zu aufwendig ist und sie nur fördern wollen? Ist die Versammlung dann niemals beschlussfähig?Kann man in der Satzung regeln. Üblicherweise: Im ersten Versuch mindestens x % aller Mitglieder, bei zweitem Versuch Beschlussfähigkeit in jedem Fall.

    Geschrieben von Christian H.Oder werden die ehemaligen Passiven i.d.R. keine stimmberechtigten Mitglieder im Verein, sondern nur Geldgeber des Fördervereins?Ich halte es für schwierig, Mitglied eines eV zu sein und Beiträge zu zahlen, ohne in der Mitgliederversammlung (als DEM Organ des Vereinsrechts) Stimmrecht zu haben. Ob es dazu Entscheidungen gibt weiß ich nicht, aber mein Bauch hätte da ein Problem mit.

    Geschrieben von Christian H.9. Einmal beschaffte Utensilien müssen auch unterhalten, gewartet, ersetzt werden. Das lassen nicht alle Gemeinden so gerne mit sich machen. Entsprechend muss hierüber im Voraus Klarheit herrschen. (Beispiel: Förderverein kauft AED. Nach 5 Jahren neuer Akku für 400 nötig etc.). Wie ist das bei Euch geregelt?Unser Verein ist ein "echter" Förderverein (obwohl er nicht mal so heißt), also gemeinnützig. Wenn dieser größere Anschaffungen zur Förderung des Brandschutzes tätigen will, kann im Einzelfall geklärt werden, wer Eigentümer des Geräts wird/bleibt und wer die Folgekosten trägt. Ich plädiere dafür, mit der Stadt als Träger der Feuerwehr immer zu versuchen, dass der Verein beschafft, die Stadt das Teil per Schenkungs/Übergabevertrag übereignet bekommt und somit als Eigentümer dann auch die Folgekosten trägt - weil es die sauberste Lösung ist. Ganz große Füchse regeln im Übergabevertrag dann noch, dass die Stadt das Gerät binnen der ersten X Jahre nicht in eine andere Ortsteilwehr umsetzen oder verkaufen darf - weil der Verein dann irgendwie angeschmiert wäre, der ja üblicherweise den Brandschutz nicht im Nachbarort fördern möchte ;o)


    Als ersten Schritt empfehle ich euch, mal eine Aufdröselung eurer Einnahmen:
    - Wieviel erhaltet ihr jährlichen an Spenden (bzw. könntet ihr erhalten)?
    - Wieviel davon gibt es nur, wenn ihr Spendenquittungen schreibt und die Spender sicher sein können, dass sie den Brandschutz und nicht eure Feiern fördern?
    - Wieviele Spender würden andersherum auch ganz bewusst einem Kameradschaftsverein Geld überlassen, der nur dem Zweck dient, euch Fahrten und Feste zu sichern?
    - und zuletzt: Wie viele Spender (auch Mitglieder!) wollen NUR diesen Zweck fördern und würden zu gemeinnützigen Zwecken garnichts geben wollen?

    Daran könnt ihr dann ablesen, was für euch mehr Sinn macht: Gemeinnützig werden und keine Eigenbespaßung durchführen können, oder bewusst nicht gemeinnützig sein, die Kameradschaftspflege zu betreiben und eben die Spender verlieren, die eine Quittung wollen.

    Habt ihr in Kiel nicht auch evtl. einen Stadtfeuerwehrverband o.ä., der eh schon gemeinnützig ist? Dann könnten größere Spenden über diesen laufen und ihr könnt bequem nicht-gemeinnützig werden/bleiben (und euch dann aber bitte nicht "Förder"verein nennen, das wäre nicht aufrichtig).

    Zu den Aussagen, man müsse mit dem Finanzamt aushandeln, wie hoch die nicht-gemeinnützigen Ausgaben sein dürfen, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden: Mir ist ein Faustwert von max. 10 Euro pro Mitglied und Jahr geläufig - jeder der an der Mitgliederversammlung isst und trinkt hat also sein Jahrespensum schon ausgeschöpft. Von solchen Experimenten rate ich dringend ab.

    Abschließend noch ein Einwurf zu den Vorschlägen, in die Satzung zu schreiben "Der Wehrführer der FF xxx ist gleichzeitig [zweiter] Vorsitzender dieses Vereins": So eine Regelung halte ich für rechtswidrig. Niemand kann gezwungen werden, Mitglied oder gar Vorstandsmitglied eines Vereins zu werden. Wenn ich nun aber Wehrführer werde (du sagtest, die werden eingesetzt!?), bin ich es automatisch!? Das kann nicht gehen.
    Ihr könntet einen bestimmten Vorstandsposten in der Satzung so umschreiben: "Als Vertreter der Wehrführung im Vorstand kann nur gewählt werden, wer zum Wahlzeitpunkt Wehrführer oder stellv. Wehrführer der Feuerwehr xxx ist". Wenn von denen keiner antritt, bleibt der Posten vakant. Aber selbst bei diesem Kunstgriff hab ich irgendwie noch Bauchweh.

    Gruß
    Sebastian

    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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