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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 794451 | ||
Datum | 27.08.2014 16:07 MSG-Nr: [ 794451 ] | 15071 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian H. Eine Gemeinnützigkeit wird nicht gegeben sein und ist auch nicht notwendig, da ein Großteil der Einnahmen aus Beiträgen der fördernden Mitglieder und aus Überschüssen bei Festen stammt. Es ist natürlich eure Entscheidung, ob ihr gemeinnützig sein wollt. Die Überschüsse aus Festen werden dann jedoch uneingeschränkt steuerpflichtig sein. Geschrieben von Christian H. Darf man vereinsrechtlich in der Födervereinssatzung eines eingetragenen Vereins festlegen, dass der Wehrführer der Feuerwehr automatisch z.B. der zweite Vorsitzende des Fördervereins ist, ohne dass er im Förderverein auf diesen Posten gewählt werden muss? Das geht problemlos. Das Vereinsrecht ist hier sehr flexibel. Geschrieben von Christian H. Wenn dann der zweite Vorsitzende des Fördervereins (= Wehrführer) z.B. 6x pro Jahr Ausgaben von 200 selbstständig tätigen dürfte, wären ja alle Probleme gelöst. Auch das ist problemlos möglich. Wobei er das Geld auch nur nach der Satzung ausgeben darf und sich nicht z.B. selbst bereichern darf. | ||||
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