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Löschbezirk (Saarland)
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen)54 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 794453
Datum27.08.2014 16:20      MSG-Nr: [ 794453 ]15042 x gelesen
Infos:
  • 26.08.14 Broschüre "Steuertipps für Vereine 2014", Finanzministerium SH (pdf)

  • Geschrieben von Christian H.
    Frage: Darf man vereinsrechtlich in der Födervereinssatzung eines eingetragenen Vereins festlegen, dass der Wehrführer der Feuerwehr automatisch z.B. der zweite Vorsitzende des Fördervereins ist, ohne dass er im Förderverein auf diesen Posten gewählt werden muss? Oder bekommt diese undemokratische Satzung keinen Eintrag ins Vereinsregister?


    Ich kenne Wehren / Fördervereine in denen der LBZ Führer und sein Stellvertreter durch Ihre Funktion einen Sitz im Vorstand hatten. Ich würde das nicht mit irgendeinem Posten verknüpfen.

    Geschrieben von Christian H.Wenn dann der zweite Vorsitzende des Fördervereins (= Wehrführer) z.B. 6x pro Jahr Ausgaben von 200 selbstständig tätigen dürfte, wären ja alle Probleme gelöst.

    Ich würde das so machen: bis Betrag x kann es der Vorsitzende selbst entscheiden. Und auf der Ebene Vorstandsvorsitzender - Werhführer sollte es keine Problem sein sich schnell mal kurz zu schliessen. So bleibt immer eine Kontrollsinstanz. Hat auch den Vorteil das der Vorsitzende reine Vereinssachen (bis Betrag X) selbst entscheiden kann.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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