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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 794514 | ||
Datum | 28.08.2014 09:45 MSG-Nr: [ 794514 ] | 14928 x gelesen | ||
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Geschrieben von Oliver S. Oder noch eleganter: Das THW bezahlt aus Dankbarkeit für die gute Zusammenarbeit den Grillabend der Feuerwehr, und aus lauter Dankbarkeit bezahlt dann die Feuerwehr den Grillabend des THW. Glaubt jemand ernsthaft, dass das so durchgehen könnte? Anscheinend hast du überhaupt nicht verstanden was ich eigentlich sagen wollte. Deshalb nochmal: Die Kameradschaftspflege durch einen Förderverein für eine Feuerwehr, kann dem öffentlichen Interesse dienen und deshalb als gemeinnützig anerkannt werden. Das funktioniert so bei vielen Fördervereinen in Deutschland und speziell bei den Feuerwehrvereinen in Bayern, die dem Gesetz nach die Mannschaft der Feuerwehr stellen und die Kameradschaftspflege als satzungsgemäßen Zweck haben und gemeinnützig anerkannt werden. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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