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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 794519 | ||
Datum | 28.08.2014 09:56 MSG-Nr: [ 794519 ] | 14881 x gelesen | ||
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Moin, genau einen solchen Verein (nicht gemeinnützig, nicht eingetragen), der ja durchaus sinnvoll sein kann, braucht man im "echten Norden" (= SH) nicht zu gründen, weil er durch Brandschutzgesetz und Mustersatzung des Innenministeriums bereits vorgegeben ist. Jede FF stellt automatisch einen solchen Verein dar. Mitglied wird man mit der Aufnahme durch die Mitgliederversammlung und Verpflichtung auf die Satzung. In MV hat man in der neuesten Fassung der Mustersatzung, die bislang weitgehend gleichlautend mit SH war, offenbar die Kameradschaftskasse und den Kassenwart als Vorstandsmitglied gestrichen, trotzdem aber den Vereinscharakter beibehalten. Auch gibt es weiterhin "fördernde Mitglieder", die die Feuerwehr u.a. durch laufende Geldzahlungen unterstützen sollen (wer nimmt diese Zahlungen dann entgegen?). Vom Finanzministerium in MV wird den Gemeinden empfohlen, auf die Gründung von eigenständigen Fördervereinen hinzuwirken. Damit muss ich mich bei Gelegenheit aber noch einmal genauer beschäftigen. Viele Grüße von der sonnigen Ostsee Rainer | ||||
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