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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen)54 Beiträge
AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein794519
Datum28.08.2014 09:56      MSG-Nr: [ 794519 ]14881 x gelesen
Infos:
  • 26.08.14 Broschüre "Steuertipps für Vereine 2014", Finanzministerium SH (pdf)

  • Moin,

    genau einen solchen Verein (nicht gemeinnützig, nicht eingetragen), der ja durchaus sinnvoll sein kann, braucht man im "echten Norden" (= SH) nicht zu gründen, weil er durch Brandschutzgesetz und Mustersatzung des Innenministeriums bereits vorgegeben ist. Jede FF stellt automatisch einen solchen Verein dar. Mitglied wird man mit der Aufnahme durch die Mitgliederversammlung und Verpflichtung auf die Satzung.

    In MV hat man in der neuesten Fassung der Mustersatzung, die bislang weitgehend gleichlautend mit SH war, offenbar die Kameradschaftskasse und den Kassenwart als Vorstandsmitglied gestrichen, trotzdem aber den Vereinscharakter beibehalten. Auch gibt es weiterhin "fördernde Mitglieder", die die Feuerwehr u.a. durch laufende Geldzahlungen unterstützen sollen (wer nimmt diese Zahlungen dann entgegen?). Vom Finanzministerium in MV wird den Gemeinden empfohlen, auf die Gründung von eigenständigen Fördervereinen hinzuwirken. Damit muss ich mich bei Gelegenheit aber noch einmal genauer beschäftigen.

    Viele Grüße von der sonnigen Ostsee

    Rainer

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