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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 794521 | ||
Datum | 28.08.2014 10:15 MSG-Nr: [ 794521 ] | 14882 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas E. Die Kameradschaftspflege durch einen Förderverein für eine Feuerwehr, kann dem öffentlichen Interesse dienen und deshalb als gemeinnützig anerkannt werden. Ich verstehe sehr wohl, was du sagst, nur lese ich sonst überall das genaue Gegenteil. Mag sein, dass im Süden der Republik die institutionalisierten Feuerwehrvereine einen anderen Status haben. Dort soll ja auch die Halbe zu den Grundnahrungsmitteln zählen (Hörensagen). Zitat aus der verlinkten Broschüre: Geschrieben von Vereinsbroschure2014 Die Förderung der Geselligkeit gehört nicht zu dem gemeinnützigen Zweck. Sie darf deshalb im Vergleich zu den steuerbegünstigten Zwecken des Vereins nur eine Nebensache | ||||
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