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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Darr8e H8., hamburg / Hamburg | 794542 | ||
Datum | 28.08.2014 12:51 MSG-Nr: [ 794542 ] | 14818 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hans F. Sollte in der Vereinssatzung festgelegt sein, daß der Wehrführer oder eine andere Person der öffentlichen Feuerwehr automatisch ein Amt im Förderverein übernimmt ist das nicht unproblematisch. Ein Vereinsamt kann nicht kraft Satzung automatisch übertragen werden. Der dafür vorgesehene haftet dann unfreiwillig in vollen Umfang, letztendlich auch mit seinem Privatvermögen, ohne daß er es weiß oder gar möchte. Wer trotdem eine solche Verknüfpung in seiner Satzung haben möchte kann ich empfehlen, eine sinngemäßen Zusatz wie in unserer Satzung, nämlich: " Der Wehrführer wird kraft Amtes Vorsitzender (oder Vostandsmitglied, etc.),so lange er Mitglied des Vereins ist und dieses Amt annimt dann zwingend mit zusätzlichem entsprechendem Passus, wie dieses Amt besetzt wird, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden. Grüße Hansi | ||||
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