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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen)54 Beiträge
AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg794542
Datum28.08.2014 12:51      MSG-Nr: [ 794542 ]14818 x gelesen
Infos:
  • 26.08.14 Broschüre "Steuertipps für Vereine 2014", Finanzministerium SH (pdf)

  • Geschrieben von Hans F.Sollte in der Vereinssatzung festgelegt sein, daß der Wehrführer oder eine andere Person der öffentlichen Feuerwehr automatisch ein Amt im Förderverein übernimmt ist das nicht unproblematisch. Ein Vereinsamt kann nicht kraft Satzung automatisch übertragen werden. Der dafür vorgesehene haftet dann unfreiwillig in vollen Umfang, letztendlich auch mit seinem Privatvermögen, ohne daß er es weiß oder gar möchte.

    Solche Klauseln sind in Vereinssatzungen zwar oft zu finden, jedoch rechtlich äusserst umstritten und letztendlich haltlos, da keiner für ein Vereinsamt gezwungen werden kann.

    Es gibt durchaus Fälle, in denen Angehörige der aktiven öffentlichen Wehr gar nicht dem Verein angehören. Bei der Ernennung zum Wehrführer wäre jemand automatisch Vereinsvorstand, obwohl er kein Vereinsmitglied ist und dazu auch nicht gezwungen werden kann.


    Wer trotdem eine solche Verknüfpung in seiner Satzung haben möchte kann ich empfehlen, eine sinngemäßen Zusatz wie in unserer Satzung, nämlich:
    " Der Wehrführer wird kraft Amtes Vorsitzender (oder Vostandsmitglied, etc.),so lange er Mitglied des Vereins ist und dieses Amt annimt

    dann zwingend mit zusätzlichem entsprechendem Passus, wie dieses Amt besetzt wird, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden.

    Grüße
    Hansi

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