Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | ELW 1,5, Motorhaubenführung, angemessene Führungsmittel..., war: Kooperationsvertrag THW | 63 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 794595 |
Datum | 29.08.2014 08:15 MSG-Nr: [ 794595 ] | 12912 x gelesen |
Infos: | 22.03.17 ELW 1 Einsatztaktischer Anspruch an Raumaufteilung, Kommunikationsausstattung und deren Umsetzung 22.03.17 Einteilung ELW 1 - 3 27.08.14 LFS BaWü: Hinweise zur Führungsorganisation an Einsatzstellen
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Feuerwehrdienstvorschrift
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Feuerwehrmann
Geschrieben von Oliver S. Ich in der FwDV 100 ist alles mehr als logisch und abschließend geklärt. Da muss man nicht wieder was neues erfinden und sich Sachen beim Militär abschauen.
Die FWDV 100 ist sicher nicht das abschließende Regelwerk für den Führungsvorgang. Und die Führung beim Militär abschauen ist sicher nicht verkehrt. Die führen da von vorne wo es notwendig ist, nämlich die dynamische Lage und von hinten wo es sinnvoll ist. Ein Bataillonsstab, kann zwar aus diversen mobilen Gefechtsständen arbeiten, aber das ist bestimmt nicht optimal.
Ansonsten machen die das schon ein paar Hundert Jahre und haben da mehr vergessen wie der FM (hü) jemals wissen wird
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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| 27.08.2014 08:53 |
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Cars7ten7 S.7, Linnich Kooperationsvertrag THW - Feuerwehr in Sulzbach / Saar | |