alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikSonstiges zurück
ThemaLebensmittelsicherheit - Lebensmittel-Informationsverordnung    # 8 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP794650
Datum29.08.2014 14:09      MSG-Nr: [ 794650 ]2312 x gelesen

Geschrieben von Udo B.Du kommst doch heute bei Verpflegungseinsätzen schon nicht mehr um Alternativen herum, meist aus religösen Gründen, teils auch aus Allergiegründen.Eine Alternative, die recht unpopulär sein dürfte, aber am ehesten zu halten, wäre: Wer aus Grund XY die Einsatzverpflegung nicht nutzen kann/will, wird später verpflegt, oder gar nicht, und aus dem Einsatz frühzeitig wieder entbunden. Politisch uncorrekt hätte der eben Pech gehabt. Denn wenn ich an Verpflegungseinheiten wie die von Matthias denke, haben die ja nicht immer die selben Mäuler zu stopfen, sondern viele potentielle Individualinteressen in einem größeren Umkreis. Da kann man sich ein wenig drauf vorbereiten, wenn man sich z.B. nicht auf die größte (?) Gruppe der Allesfresser ;-) vorbereitet, sondern meinetwegen noch die 2-3 häufigsten Allergien und eine größere in der Region vertretene Religion berücksichtigt. Und dann steht man vor den hungrigen Löschknechten beim Großbrand, und Feuerwehrmann Otto tritt mit der viert- oder zehnthäufigsten Allergie vor die Suppenkelle. Oder im Riesenstau auf der zugeschneiten BAB steht ein Reisebus mit irgendeiner kleinen Glaubensgemeinschaft oder der Selbsthilfegruppe "Ich ess nur XY" auf Jahresausflug.
Heißt, auf alle Eventualitäten kann man sich da nicht vorbereiten, selbst wenn diese (vermutlich) gar nicht so zahlreich sein dürften (zumindest religiös, Allergien dürften das größere "Problem" sein). Irgendwo kann immer jemand durch das Raster fallen. Und dann muss man schon abwägen: Den Aufwand seitens der Verpflegungseinheiten, ihre Vorräte umfangreicher zu planen und angepasst einzusetzen, gegen das Interesse von einer (vermutlich sehr kleinen) Anzahl Kunden, die dann eben mal Pech gehabt haben.
Und die Verpflegungseinheiten haben immerhin noch ein großes Potential durch Vorplanung. Wenn 2 Züge FF aufpassen, das eine brennende Scheune nicht geklaut wird, wird irgendwann auch mal einer zum örtlichen Metzger und/oder Bäcker wandern, und auch da kann dann der ein oder andere Kamerad dabei sein, der nicht nur geschmacklich unzufrieden ist, sondern durch Allergie oder Religion außen vor bleibt. Da sind wir natürlich vom Thema Kennzeichnungspflicht etwas weg, das Problem "Pech gehabt" bleibt aber das gleiche.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 28.08.2014 16:21 Udo 7B., Aichhalden
 29.08.2014 07:40 Matt7hia7s O7., Waldems
 29.08.2014 12:26 Denn7is 7E., Menden
 29.08.2014 13:21 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 29.08.2014 14:04 Matt7hia7s O7., Waldems
 29.08.2014 13:39 Udo 7B., Aichhalden
 29.08.2014 13:57 Matt7hia7s O7., Waldems  
 29.08.2014 14:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  

0.890


Lebensmittelsicherheit - Lebensmittel-Informationsverordnung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt