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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Innerhalb fünf Tage drei Brände im selben Haus :-() | 15 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 795005 | ||
Datum | 08.09.2014 09:09 MSG-Nr: [ 795005 ] | 2610 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Marc M. Die Einsätze an sich waren, schaut man sich den Feuerwehralltag in Deutschland an, nicht ungewöhnlich (wenn man davon absieht, dass die Kombination Mehrfamilienhaus mit Kellerbrand und verrauchtem Treppenhaus immer unschön ist), die Dreistigkeit des Täters schon ...Der von der Staatsanwaltschaft Ellwangen erwirkte Haftbefehl geht von schwerer Brandstiftung und versuchtem Mord aus. Dies erklärt sich aus der gängigen Auffassung der Anklagebehörden: Auch wer nur Feuer legt, um anderen Angst einzujagen oder ihnen einen Denkzettel zu verpassen, muss damit rechnen, dass jemand zu Schaden kommt oder stirbt. Im vorliegenden Fall geht man offenbar von einer heimtückischen nächtlichen Begehungsweise aus, mit der der Beschuldigte letztlich auch den Tod von Bewohnern in Kauf genommen hat.... Quelle: Heidenheimer Zeitung juristisch ist es relativ "egal" ob man bei einem Mordversuch auf jemanden schiesst (und nicht trifft) oder ob man in einem Wohnhaus in dem sich zur Brandstiftung Personen aufhalten Feuer legt. Momentan wird am Landgericht Stuttgart ( Schwurkammer ) ein ähnlicher Fall verhandelt. Bei einer Brandstiftung hat sich der Brandstifter verletzt. Zwei Bewohner die sich zu dem Zeitpunkt in der Dachgeschosswohnung aufgehalten haben wurden z.T. schwer verletzt. Da geht es u.A. jetzt um die Frage ob der Brandstifter es hätte wissen können bzw. müssen ob sich zu diesem Zeitpunkt noch jemand in der Dachgeschosswohnung aufhält. Das bestimmt dann ob es sich um versuchtem Totschlag oder versuchtem Mord geht. Dürfte dann schon ein Unterschied bei der Höhe der Freiheitstrafe ausmachen. Mal sehen ob es heute in dieser Sache ein Urteil gibt ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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