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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 795016 | ||
Datum | 08.09.2014 12:18 MSG-Nr: [ 795016 ] | 14602 x gelesen | ||
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Hi, die 5000 sind eine Regelung des Körperschaftssteuergesetzes §24 KStG und sollten daher wohl für beide Vereinsarten gelten. Sicher kann ich das allerdings nicht sagen, da ich mich mit den nicht eingetragenen Vereinen noch nicht detailliert beschäftigt habe. Ich habe eine Information gelesen, wonach der NICHT eingetragene Verein in weiten Teilen wie eine GbR behandelt wird. Wenn das auch für die KSt zuträfe, würde das generell bedeuten, dass nicht der Verein selbst, sondern die Gesellschafter (in diesem Fall die Mitglieder) die Körperschaftssteuer zu entrichten hätten. Aber diese These möchte hier noch mal ausdrücklich unter die Kategorie "gefährliches Halbwissen" stellen ;) MkG Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | ||||
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