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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Innerhalb fünf Tage drei Brände im selben Haus :-() | 15 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 795038 | ||
Datum | 08.09.2014 16:01 MSG-Nr: [ 795038 ] | 2218 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. Da geht es u.A. jetzt um die Frage ob der Brandstifter es hätte wissen können bzw. müssen ob sich zu diesem Zeitpunkt noch jemand in der Dachgeschosswohnung aufhält. Das bestimmt dann ob es sich um versuchtem Totschlag oder versuchtem Mord geht. Dürfte dann schon ein Unterschied bei der Höhe der Freiheitstrafe ausmachen. Da kann man nur hoffen das der Täter nicht in der Feuerwehr ist. Bei einem Fall hier in Stuttgart war der T. ehemaliger GF der örtlichen FF-Abteilung als er morgens um 5 seine Wohnung mittels Brandbeschleuniger anfackelte und als "Überraschung" noch ein paar Campinggas-Kartuschen verteilte. Der "Richter", ich kann mir die "" nicht verkneifen, folgte der Argumentation das er als ehemaliger FW-Mann es ja "im Griff gehabt" hätte das seine darüberwohnenden (..und schlafenden..) Verwandten das Feuer auf Grund der Rauchmelder rechtzeitig bemerken würden und sich in Sicherheit bringen..... Gruß Andi | ||||
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