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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaRückforderungen nach Beschaffungen39 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP795227
Datum11.09.2014 08:34      MSG-Nr: [ 795227 ]5891 x gelesen

Geschrieben von Bjoern M.Sorry aber ich weiß leider nicht genau, was du wissen willst. Wenn es darum geht, ob die Branchen in ähnlich öffentlichkeitswirksamen Bereichen tätig werden und das Ergebnis auch dem Wohl der Bevölkerung und zur Unterstützung bedürftiger Menschen dient, dann JA.Nein, es geht darum, ob die Firma auf öffentliche Aufträge angewiesen ist. Man hört z.B. im VOB-Bereich immer wieder, dass Handwerker und auch schon größere Bauunternehmen auf die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren verzichten, weil sie vereinfacht gesagt in der Zeit, wo sie Angebote für den Mülleimer schreiben, genausogut Geld verdienen können. Und bei VOL hört man das z.B. bei Fahrzeugen und Geräten für Stadtwerke oder Bau-/Betriebshöfe. Wenn die Verkäufe an staatliche Stellen nach förmlichen Vergabeverfahren nur einen geringen Teil ausmachen, und eine anderweitige Nachfrage den Geschäftsbetrieb sichert, kann man die Teilnahme an diesen Verfahren vernachlässigen.

Im Bereich der Feuerwehrfahrzeuge hat man als potentielle Käufer neben den Kommunen und Bund/Ländern noch die Werkfeuerwehren privater Unternehmen, vielleicht noch ein paar Flughäfen, und selbst darunter ist der Bereich der klassischen Normfahrzeuge eher klein. Wenn man sich da nicht mit Ausschreibungen beschäftigt, wirds schwierig. Also machen die Firmen mit, und arbeiten dabei mind. genauso für und gegen die Grundprinzipien des Vergaberechts, wie es auf Seite der Auftraggeber gemacht wird. Und dementsprechend gering ist das Bestreben, Fehler der Gegenseite im Rechtsstreit aufklären zu lassen.
Daher die Frage nach den genannten "klagefreudigeren Branchen", ob dort denn ohne öffentliche Aufträge noch sinnvoll gewirtschaftet werden kann, oder ob man darauf angewiesen ist.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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Geändert von Sebastian K. [11.09.14 08:35] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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