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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPrüfung von Gasmessgeräten vor dem Einsatz: Info zu T 021 / T 02326 Beiträge
AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen795809
Datum22.09.2014 13:51      MSG-Nr: [ 795809 ]6362 x gelesen
Infos:
  • 22.05.14 Hinweis der BGRCI zur Interpretation T 021 / T 023 für Feuerwehren

  • Geschrieben von Gerrit L.Du siehst das Ganze als reine Schikane an

    Das will ich so mal nicht stehen lassen, da hast du mich wohl missverstanden. Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, zweifel ich die prinzipielle Notwendigkeit der Prüfung doch überhaupt nicht an. Im allgemeinen bin ich eher ein Freund von regelmäßiger Geräteprüfung, weil ich es aus meiner Wehr bei anderen Dingen so kenne und auch immer mal wieder die Notwendigkeit dazu selbst erleben konnte. Wie jemand hier geschrieben hat, ist der Arbeitsaufwand dafür wohl geringer, als ich erst dachte, aber ich habe das persönlich an diesen Geräten auch noch nicht gemacht.

    Was den Vergleich mit den Notduschen und Augenduschen angeht: Atemschutzgeräte werden imho halbjährlich* geprüft, und jetzt? Die sind doch auch nicht weniger fehlergefährdet als die von dir genannten Notduschen.

    Ich finde es auf jeden Fall gut, dass das Thema hier diskutiert wird. Denn ich würde einfach mal davon ausgehen, dass die entsprechende Prüfung bei vielen Benutzern von entsprechenden Gas-Messgeräten völlig unbekannt ist. Die Problematik wird sicherlich noch an der ein oder anderen Stelle weiter diskutiert.



    *Von der Prüfung nach Gebrauch einmal abgesehen, denn die spielt bei den Messgeräten zumindestens bei unserer Einsatzhäufigkeit auch eine untergeordnete Rolle.

    "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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