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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNotfallsanitäter keine Intubation?!?!?13 Beiträge
AutorStef8an 8M., Lübeck / Schleswig Holstein796224
Datum30.09.2014 19:15      MSG-Nr: [ 796224 ]4197 x gelesen

Ich denke es geht nicht im besonderen um die Intubation. Für mich, und ich nehme an ich bin nicht der einzige mit dieser Meinung, geht es um das neue Gesetz. Kurz vorher erlaubt in der Not, jetzt nicht mehr.
Das ursprüngliche RA Gesetz war für mein Verständnis lange lange überarbeitungsreif. Nun kam es raus, ich habe mich darauf gefreut. Gefreut auf Klarheit, Bundeseineinheitlich, logisch, Kompetenzen klar ausgesprochen. Nun macht es doch jede Kommune so wie es gerade passt.
Für mich wirkt das wie mal eben schnell hingeschrieben weil sich die richtigen im Bundestag gerade dafür interessieren.
Nun kamen aber die ganzen Gremien mehr oder weniger vom Fach, alle wollten etwas dazu sagen. Niemand weiß was der NS denn jetzt eigentlich so soll, oder eben nicht.
Was soll er können, was soll er machen, wieviel sitzen auf dem RTW, Gibts weiterhin die berühmten Mehrzwecker? Also RTW als KTW und das nonstop, zwischendurch noch ein Einsatz in der vermeintlichen Pause? Wie soll die Feuerwehr denjenigen motivieren, wie besolden?
Von HiOrgs mal ganz zu schweigen? Wer zahlt die Zeche?
Von der Ausbildung möchte ich gar nicht anfangen. Diese 3/5 Jahre Regelung trifft die am ungünstigsten die gerade die Ausbildung hinter sich haben.

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