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Innenangriff
Löschgruppenfahrzeug
RubrikEinsatz zurück
ThemaGummiwurst beim Innenangriff :-(    # 65 Beiträge
AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen796914
Datum14.10.2014 08:34      MSG-Nr: [ 796914 ]16570 x gelesen

Hallo in die Runde!

Ich finde es sehr interessant, wie sich diese Disskusion mal wieder entwickelt.

Das es Feuerwehren gibt die noch immer den formstabilen Schnellangriff für den IA nehmen wird man nie ändern.
Da gibt es viel zu viele Aspekte warum dies nicht klappen wird.

Trotz allem bin ich auch der Meinung das dies nicht sein muss.
Aber wie wäre die Meinung wenn es eine normale C-Leitung gewesen wäre?
Sprich ein C-Abgang mit C-Schlauch, sprich der Abgang zur schnellen Wasserabgabe, wie er auch verbaut werden darf!
Ich denke dann wäre dieses Bild hier nicht aufgetaucht.

Dies ist halt mal wieder ein negatives Beispiel, aber kein Grund deswegen wieder so eine Welle zu machen.
Ich seh so viel Dinge auf Bildern und Videos die falsch laufen, doch deswegen muss ich hier nicht alles posten. Ob es große Feuerwehren aus NRW sind wo auf einmal 2 gelbe Westen an der Einsatzstelle sind bis hin zu Feuerwehren wo das LF direkt vor der Tür parkt um nicht zu viel laufen zu müssen.

Für mich ist das ein Beweis, dass auch bei anderen Feuerwehren nur mit Wasser gekocht wird!

Nochmal zurück zum Schnellangriff:

Ich befürworte den formstabilen Schnellangriff, da es Einsatzlagen gibt, bei denen man halt nur mal 8,65m Schlauch braucht.
Und für diese paar Meter einen C-Schlauch zu versauen bzw. einen Verteiler, somit insgesamt 35m Schlauch, zu verwenden - das ist ja auch fast mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Den Schnellangriff mach ich mit einem Lappen beim Aufwickeln wieder sauber, entwässern, alles OK.
Der Schlauch muss dann wieder in die Schlauchwäsche da dreckig etc.
Im Zeitalter des immer dünner werdenden Ehrenamtes auch eine Überlegung wert ob das notwendig ist.

MKG Christian

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Es handelt sich um meine persönliche Meinung...

http://www.feuerwehr-maintal.de

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
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