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Thema | Mindesthöhe Verkehrsleitkegel | 41 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 797109 | ||
Datum | 17.10.2014 08:37 MSG-Nr: [ 797109 ] | 10101 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Feuerwehr mit §35(1) StVO Verkehrszeichen auch ohne Zuständigkeit aufstellen darf, wurde ja schon höchstrichterlich klargestellt, dass diese dann keine Rechtswirkung auf Dritte haben. Damit ist auch innerhalb unserer "Absperrung" immer noch öffentlicher Verkehrsraum. Den darf (verkehrsrechtlich) auch weiterhin jeder im gleichen Umfang wie ohne "Absperrung" nutzen. Wenn es nicht über die StVO geht, dann garantiert nach § 27 FSHG, damit ist der Einsatzleiter berechtigt Leute von der Einsatzstelle zu verweisen. Dazu muß man natürlich die passenden Paragraphen des OBG kennen. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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