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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaNutzung von HRT in Fahrzeugen92 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW797446
Datum24.10.2014 18:25      MSG-Nr: [ 797446 ]21701 x gelesen
Infos:
  • 23.10.14 SAR-Studie Tetra
  • 23.10.14 BDBOS

  • Geschrieben von Daniel R.Ach, ich liebe es, wenn so zitiert wird! Erst recht, wenn es dann in der Folge um etwas ganz anderes, nämlich die inzwischen regelmäßige Anbindung ans Fahrzeug per Bluetooth, ging, was wohl schwer möglich ist, wenn das Gerät ausgeschaltet wird

    Stimmt, die Sendeleistung bleibt gleich, wenn man dann keine Aussenantenne dahinter hat, gibts die aber, sinkt die Sendeleistung...

    Geschrieben von Daniel R.(Zum Beispiel) Mercdes-Benz schreibt in seiner Bedienungsanleitung der aktuellen E-Klasse, und - grade nochnmal nachgesehen auch C-Klasse, wie vermutlich bei allen neueren Modellen, ausdrücklich:

    Ohne Einschränkungen können im Fahrzeug genutzt werden:
    - RF-Sender mit maximaler Sendeleistung bis zu 100 mW
    - Mobiltelefone (GSM/DCS/PCS/UMTS/LTE)


    O.k. - dann ändern wir den Text dahingehend, dass es mit MB geht. Wie siehts mit den anderen aus... Ich kenn nur (auch aus den Fachausschüssen die Aussagen der Fahrgestellhersteller: NICHT zulässig!)

    Die Sendelesitung von tragbaren FuG beträgt übrigens grob
    Analog:
    - FuG 10b: mind. 4 bis max. 6 Watt (reduzierbar auf minimal 0,5 W) (= Betrieb unzulässig!)
    - FuG 11: mind. 0,8 max 1 Watt (= Betrieb unzulässig!)
    (den Rest spar ich mir)
    Digital:
    - m.W grob im Bereich der FuG 11 (also rund um 1 W) (= Betrieb unzulässig!)


    Geschrieben von Daniel R."Gleiches gilt sinngemäß für die Verwendung von Handfunkgeräten mit der häufig während der Einsatzfahrt untereinander gesprochen wird."

    Hmm, spannende Frage: Das Buch zieht die Analogie "telefonieren verboten, also funken auch verboten". Wenn telefonieren jetzt aber nicht mehr verboten ist, ist funken dann immer noch verboten?



    Erst recht, weil viel höhere Leistungen...


    Geschrieben von Daniel R.Wenn sich mindestens die Faktenlage verändert hat - Mobiltelefone müssen im Kfz nicht ausgeschaltet werden, ganz im Gegenteil, sie werden per Bluetooth integriert oder es gibt explizite Freigaben - sollte man die - überholte - Fachmeinung dann vielleicht mal anpassen (und nicht noch darüber stöhnen, wie wenig verbreitet dieselbe ist).



    s.o.
    Wenn sich EIN Hersteller bei EINEM oder ZWEI (oder einigen weiteren) Fahrzeugtypen ändert, ist das zunächst WEDER ein Grund die grundsätzliche Meinung dazu zu ändern, noch hilft das Thema mit den Mobiltelefonen bei den FuG weiter, weil die (für MB) deutlich zuviel Leistung abgeben...

    Aber mach einfach weiter was Du für richtig hältst...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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