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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Riegelstellungen - war: Beispiel für ein Brötchen- und Werferfeuer ;-) | 12 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 797797 | ||
Datum | 30.10.2014 08:11 MSG-Nr: [ 797797 ] | 2247 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hanswerner K. Die Aufgabe der Feuerwehr ist es aber den Brand zu löschen?! Steht wo, sagt wer? Im FwG BaWü steht dass die Feuerwehr bei Bränden Hilfe zu leisten hat - da steht nichts von löschen. Und wie ja schon desöfteren in den verschiedenen Threads angeklungen ist: Angesichts der Tatsache, dass die Hallen nicht mehr zu retten sind, ist der Schutz des Wohnhauses eine Aufgabe der Fw. Geschrieben von Hanswerner K. Gut Feuerwehren verbluten heute nicht mehr, sie verhungern höchstens, wenn nach 3 h kein Nachschub rollt. Allerdings fällt mir dazu gerade ein, dass Schlosser "Schraubschnell" am großen Bagger mind. 6 h arbeiten muss, bevor ihm eine (unbezahlte) Pause von 30 min zu gewähren ist. Verpflegung ist hier natürlich Sache des Schlossers und Grundlage das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Und wiederum im FwG von BaWü ist festgelegt, dass den FA nach vier Stunden ein Erfrischungszuschuss zusteht. Zusammen mit den FwDV, die den Erhalt der Einsatzfähigkeit fordern, ist das eindeutig geregelt. | ||||
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