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Feuerwehrgesetz
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RubrikEinsatz zurück
ThemaRiegelstellungen - war: Beispiel für ein Brötchen- und Werferfeuer ;-)12 Beiträge
AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg797797
Datum30.10.2014 08:11      MSG-Nr: [ 797797 ]2247 x gelesen
Infos:
  • 29.10.14 Grossbrand in Welzheim (BaWü): Fabrikhallen abgebrannt - ca. 2 Mio Euro Schaden

  • Geschrieben von Hanswerner K.Die Aufgabe der Feuerwehr ist es aber den Brand zu löschen?!
    Steht wo, sagt wer? Im FwG BaWü steht dass die Feuerwehr bei Bränden Hilfe zu leisten hat - da steht nichts von löschen. Und wie ja schon desöfteren in den verschiedenen Threads angeklungen ist: Angesichts der Tatsache, dass die Hallen nicht mehr zu retten sind, ist der Schutz des Wohnhauses eine Aufgabe der Fw.

    Geschrieben von Hanswerner K.Gut Feuerwehren verbluten heute nicht mehr, sie verhungern höchstens, wenn nach 3 h kein Nachschub rollt. Allerdings fällt mir dazu gerade ein, dass Schlosser "Schraubschnell" am großen Bagger mind. 6 h arbeiten muss, bevor ihm eine (unbezahlte) Pause von 30 min zu gewähren ist. Verpflegung ist hier natürlich Sache des Schlossers und Grundlage das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
    D.h. ist dann nicht die kostenlose Verpflegung an der ES auch ein "geldwerter Vorteil"? den man nicht so laut durch die Gegend posaunen sollte - Man wird ja doch mal fragen dürfen...

    Und wiederum im FwG von BaWü ist festgelegt, dass den FA nach vier Stunden ein Erfrischungszuschuss zusteht. Zusammen mit den FwDV, die den Erhalt der Einsatzfähigkeit fordern, ist das eindeutig geregelt.

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