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RubrikEinsatz zurück
ThemaFeuerwehrverpflegung & Steuer - war: Riegelstellungen ...25 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP797948
Datum01.11.2014 09:57      MSG-Nr: [ 797948 ]4899 x gelesen
Infos:
  • 01.11.14 Merkblatt zu Aufwandsentschädigungen (vdf NRW)

  • Geschrieben von Udo B.T'schuldigung, Jürgen, wenn ich mir die Entschädigungssatzung von Weinstadt ansehe ... Jammern auf hohem (und bei anderen Feuerwehren höchstem) Niveau !?
    In den meisten Fällen liegen die Aufwandsentschädigungen weit über dem, was andere Mitbürger trotz Mindestlohn und Co. zu ihrem Lebensunterhalt verdienen.
    Wenn du bei Jürgen nachforschst, musst du berücksichtigen, dass in diesem Satz der Verdienstausfall für die Zeit schon mit enthalten ist. Das ist für diese Einsatzzeiten dann also sowohl Aufwandsentschädigung, als auch der Verdienst zum Lebensunterhalt, der dort gezahlt wird.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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