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RubrikEinsatz zurück
ThemaFeuerwehrverpflegung & Steuer - war: Riegelstellungen ...25 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 797958
Datum01.11.2014 12:05      MSG-Nr: [ 797958 ]4706 x gelesen
Infos:
  • 01.11.14 Merkblatt zu Aufwandsentschädigungen (vdf NRW)

  • Geschrieben von Udo B.
    Getränke (Mineralwasser) sind hier ausgenommen, da besteht Seitens des Unternehmers bei "Hitzearbeit" (IA etc) eine Bereitstellungspflicht.


    Und was machen wir jetzt wenn, leider auch nur dort, in Bayern ein Rechtsanspruch auf Verpflegung im Feuerwehrgesetz steht?

    Oder aber wenn die Einsatzverpflegung ähnlich wie Kraftstoff einfach zu einem Einsatzgeschehen dazu zählt?

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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