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RubrikEinsatz zurück
ThemaFeuerwehrverpflegung & Steuer - war: Riegelstellungen ...25 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 797959
Datum01.11.2014 12:08      MSG-Nr: [ 797959 ]4722 x gelesen
Infos:
  • 01.11.14 Merkblatt zu Aufwandsentschädigungen (vdf NRW)

  • Geschrieben von Harald S.Auch dabei habe ich idR keine Möglichkeit einen Hunger anders zu stillen und bei der Qualität sieht es teilweise echt Übel aus.

    Du kannst aber deinen Arbeitsalltag auch ohne das dort angebotene Frühstück bewältigen. Sei es mut Nüscht oder dem Besuch beim Bäcker oder was auch immer.

    Im Feuerwehreinsatz kann es durchaus fachlich geboten sein Verpflegung (SB) anzubieten um den weiteren Einsatzerfolg sicherzustellen.

    Und nun?

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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