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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehrverpflegung & Steuer - war: Riegelstellungen ... | 25 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 797962 | ||
Datum | 01.11.2014 12:39 MSG-Nr: [ 797962 ] | 4754 x gelesen | ||
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Hallo! Gehen wir doch mal davon aus, dass wir die Brötchen als "Sachleistung" sehen die der Arbeitgeber (Gemeinde, Feuerwehr) seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt. Wenn der Wert 44,-- im Monat (man möge mich berichtigen wenn ich falsch liege) nicht übersteigt, entfällt auch der geldwerte Vorteil den der "Mitarbeiter" (FA) versteuern müsste. Wobei ich nicht bestreite, das der genannte Betrag schon mal überschritten werden kann wenn bei einem längeren Einsatz Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie die eine oder andere Zwischenmahzeit nebst Getränken anfallen. Der kluge Einsatzleiter baut hier aber vor. Man nimmt dann einfach einen Pauschalbetrag pro Einsatzkraft und richtet sich von Seiten der UE danach. Ich hoffe ich liege nicht völlig daneben. Aber so hatte ich das noch irgendwie im Hinterkopf. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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