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Gruppe „Anforderungen an das Netz“ , Arbeitsgruppe, die Kriterien zur Leistungsfähigkeit des Digitalfunknetzes erarbeitet hat:

GAN 0 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit MRTs (im Freien), diesen Standard soll das Netzt in ganz D haben
GAN 1 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe im Freien
GAN 2 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe im Freien
GAN 3 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe in Gebäuden
GAN 4 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe in Gebäuden (benötigt für Pager (digitale Alarmierung))
Handheld Radio Terminal, Bezeichnung für ein Handfunkgerät im Digitalfunk
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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaFunklöcher im Digitalfunk... Rattenschwanz ohne Ende?147 Beiträge
AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen798099
Datum04.11.2014 12:04      MSG-Nr: [ 798099 ]40730 x gelesen

Geschrieben von Ulrich C.Mir egal, nach welchem GAN das jeweils eingestuft wird (formal), wichtiger ist, was vor Ort tatsächlich geht...
Ergo schlicht die Netzqualität (ja ich weiß, die wird für die Reichweite (in Gebäude - das betrifft dann z.B. das SDS-Thema, obwohl das da in den Unterlagen bisher kaum eine Rolle spricht, weil man nur von Funkverkehr mit HFG-Trageweisen redet, was von der Polizei kommen dürfte) offiziell in den GAN-Stufen bemessen, aber das was es gibt, hat schon mal mit dem was da sein soll nicht viel zu tun...)


Diesen Satz hast Du offensichtlich noch vor dem ersten Kaffee geschrieben... ;-)

Ich antworte mal, so wie ich es verstanden habe:

Bei den "GAN-Stufen" wollte man in der Klassifizierung das Ganze ja einfach nur "anschaulich" machen.

Grundsätzlich ist das ganze Netz nach meiner Information in dem theoretischen Rechenmodell auf "90cm über Grund" gerechnet (Feldstärkemodell in Bezug auf die anzunehmende Dämpfung und damit einhergehender Abbruch der Funkvebindung).

Das heißt dann also, dass eine "Flächendeckende Funkversorgung" im Sinne GAN-0 (Fahrzeugfunkversorgung) in 90cm über Grund (üG) gerechnet wird. Wenn also bei 89cm üG die Verbindung abreissen würde (theoretisch), so wäre Gan-0 immer noch gegeben.

GAN-1 würde diese Versorgung unter HRT-Bedingungen (unterschiedlich zur Fahrzeugfunk-Situation) anheben auf:
"Handsprechfunkversorgung (Versorgung mit HRT) außerhalb von Gebäuden in Siedlungsflächen ab einer Größe von 40.000 m2, Trageweise in Kopfhöhe.
"Kopfhöhe" soll in diesem Fall eben nur heißen "abweichend von den sonst gerechneten 90cm!"

GAN-2: Versorgung mit HRT außerhalb von Gebäuden, Trageweise am Gürtel bzw. an der Schutzausstattung (jetzt nähern wir uns also wieder den eingans erwähnten 90cm an)

GAN-3: Versorgung mit HRT innerhalb von Gebäuden, Trageweise in Kopfhöhe (wieder abweichend von den 90cm)

GAN-4: Versorgung mit HRT innerhalb von Gebäuden, Trageweise am Gürtel bzw. an der Schutzausstattung (wieder in etwa 90cm)

In allen Fällen wird davon ausgegangen, dass keine weitere Dämpfung mehr hinzukommt (Gerät wird unter der Bekleidung getragen, etc.)

Unter "innerhalb von Gebäuden" ist in diesen Fällen im Übrigen zu verstehen "innerhalb eines Meters von der Aussenwand gemessen", was sich schon daraus ergibt, dass Gebäude nun einmal unterschiedlich groß und unterschiedlich "verschachtelt" sind...

Um eine generelle, innerstädtische Inhouse-Versorgung zu gewährleisten, müsste der Standard im Übrigen ca. auf GAN-7 angehoben werden (Dämpfungswerte von ca. 9dB auf ca. 20dB, wenn ich mich jetzt nicht täusche)...

Geschrieben von Ulrich C.Habt Ihr in NS schon die passenden LS-Schnittstellen von jedem Hersteller?

Was meinst Du?
Die LS (1/2/3) sind doch von der Netzseite her definiert? Und auf diese müssen Thales, Kappacher und Co. dann ihre Systeme programmieren? Meinst Du das?
Da kenne ich hier in NI bisher nur die Variante "Frequentis", diese scheint dem Vernehmen nach an den von mir schon mal an anderer Stelle erwähnten Kooperativen Leitstellen in Niedersachsen gut zu funktionieren. Habe selber aber meine Finger noch auf keinem dieser Plätze gehabt...

Geschrieben von Ulrich C.Komisch, mit hat "man" bisher gesagt, die KVMS ist nur für die Karten direkt zuständig und es ist bei der Anzahl der bisher so in Deutschland verteilten KVMS (i.d.R. 1 - ? je Bundesland) für diese m.E. unmöglich, den gesamten Fahrzeugtausch abzuwickeln, das muss daher über das NEM (Wechsel der Alias-Opta) erfolgen..

Nach den Antworten auf meine Fragen hin, kann man an der KVMS die OpTA auch "over the air" (OTA) verändern. Die Polizei in Hannover und der Landkreis in Diepholz sollen dieses Verfahren demnach aktuell in Niedersachsen nutzen (Pilotierung), vielleicht kann man aus Diepholz da Näheres erfahren?
NeM hat aktuell mit der OpTA noch gar nichts zu tun, soweit ich es verstanden habe, basiert dort noch alles auf dem "mnemonischen Code" (deutlich kürzer als OpTA)...

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