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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Elektrische Rolladen - Zugänglichkeit im Notfall/Stromausfall? | 15 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 798363 | ||
Datum | 09.11.2014 10:08 MSG-Nr: [ 798363 ] | 4852 x gelesen | ||
Hallo Ralf, Geschrieben von Ralf K. Das läßt sich in den meisten Fällen doch organisatorisch vermeiden: Das Zauberwort heißt "DLK". ich hab gerade Brüstungshöhe 7,90 und diese Bauordnung und muss die Omi übers Fenster runterkriegen , ja die anderen Rettungsmöglichkeiten sind mir bekannt verzerren aber das Thema gewaltig. (3) 1 Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt. 2 Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen. Ansonsten könnte ich mir folgendes vorgehen (von außen) eher vorstellen: Rollos einfach hochschieben - geht zumindest bei den mir bekannten elektrischen und manuellen Rollosystemen. Das funktioniert definitiv nicht (Einbruchschutz) Grüßle Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | ||||
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