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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Jetzt drohen Bußgeld und Fahrverbot | 47 Beiträge | ||
Autor | Rola8nd 8K., Reute / Baden-Württemberg | 798461 | ||
Datum | 11.11.2014 10:28 MSG-Nr: [ 798461 ] | 17566 x gelesen | ||
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Hallo Kameraden, einen Denkzettel hat hier der Kollege mit sicher bekommen. Ob das für die Motivation gut und sinnvoll ist ist fraglich. Man kann sicher geteilter Meinung sein ob es zu einem Strafzettel inkl. Fahrverbot kommen muß, da hier die Gesetzeslage durch die Formulierung Allerdings dürfe dieses Sonderrecht laut Straßenverkehrsordnung nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.eine große Bandbreite zulässt. Darin sehe ich das eigentliche Problem. Wo fängt die "gebührende Berücksichtigung" an, wo hört sie auf? Wenn ich in das Forum die folgenden Fragen einstelle, werde ich hier schon einen "Blumenstrauss" an verschiedenen Antworten bekommen: Wie schnell darf ich in den Zonen 30, 50, 70 Innerorts, wie schnell auf der Landstrasse, auf der Schnellstrasse, auf der Autobahn fahren, bei folgenden Einsatzszenarien: Kleinbrand, Zimmerbrand, Wohnungs- und Gebäudebrand, mit und ohne Personen im Gebäude, ABC Einsatz.... Der Gesetzgeber sollte hier den Feuerwehren und somit jedem FA, durch ein entsprechend klar formuliertes Gesetz, eine klare Linie vorgeben. Welche Geschwindigkeitüberschreibung ist wo, bei welchem Einsatzstichwort möglich. So lange dies nicht der Fall ist, ist jeder Vorfall Auslegungssache eines Richters und somit dessen Willkür ausgesetzt. | ||||
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