alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

xxx

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKosten Einsatz durch Rauchwarnmelder Hausnotruf12 Beiträge
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW798582
Datum12.11.2014 21:38      MSG-Nr: [ 798582 ]2886 x gelesen

Geschrieben von Josef M.Wie sieht es in diesem Fall wegen eventueller Fehlalarme bzw. den Kosten dafür aus?

Für NRW ist das recht eindeutig, würde ich sagen:

§41 FSHG NRW

(2) Die Gemeinden können Ersatz der ihnen durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen

./.

7. von einem Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat,

8. von demjenigen, der vorsätzlich grundlos die Feuerwehr alarmiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.109


Kosten Einsatz durch Rauchwarnmelder Hausnotruf - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt