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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Norb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg | 798881 | ||
Datum | 17.11.2014 19:54 MSG-Nr: [ 798881 ] | 37839 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Man pickt sich ein paar Einzelfälle mit hohen Summen raus, Weil der Gesetzgeber halt dadurch darauf gestoßen wurde. Wenn das eine Wechselgeldkasse für das Bierchen nach der Übung gewesen wäre, dann hätte es keinen gestört. Es ist aber eben so, dass über diese Kassen offenbar gelegentlich höhere Beträge zu laufen scheinen, man denke nur an die Veranstaltung von Feierlichkeiten. Solche größeren Beträge werfen dann halt andere Fragen auf. Dabei geht es aber noch nichtmal so um steuerliche Aspekte, die sind zwar auch wichtig und können für die Verantwortlichen unangenehm werden. Es wird vielmehr zum Problem, wenn das Gegenteil der Fall wird. Was passiert denn wenn "die Feuerwehr" bei einer Veranstaltung drauflegen muss. Wer tut das dann, speziell dann wenn in der Kasse weniger drin ist, als insgesamt noch zu bezahlen? Geschrieben von Sebastian K. mit der langjährig funktionierende Systeme ersetzt werden Grundsätzlich und unabhängig von der jeweiligen Landesgesetzgebung ist gut daran getan, sich zu überlegen, wer bei "Kameradschaftsveranstaltungen" im weitesten Sinne welche Rechtsgeschäfte in welcher Funktion tätigt. Auch wenn es das Thema Kassenverwaltung nur am Rande streift: Wer veranstaltet denn nun genau eine Veranstaltung? Ich denke da an den Unfall mit der umgekippten "Bimmelbahn", den am Ende keiner bezahlen wollte. Wie ging das eigentlich aus? Es kann durchaus sein, dass Regelungen, die jahrzehntelang funktionert haben, es nur deshalb taten, weil nichts dummes passiert ist. | ||||
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