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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | HLF10 und HLF20 - Abgrenzung laut Norm | 11 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8R., Hahausen / Niedersachsen | 798952 | ||
Datum | 18.11.2014 13:05 MSG-Nr: [ 798952 ] | 7735 x gelesen | ||
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Ich habe mal eine dumme Frage, die auch nicht ganz zum Thema passt. Losgelöst von der Sinnhaftigkeit, wäre es theoretisch möglich eine Landesabnahme (Niedersachsen) an der NABK bzw. Kreisabnahme eines HLF 10 zu bekommen, wenn hier kein hydr. Rettungsssatz verlastet ist, sondern lediglich die Halterungen dafür vorgesehen sind? Wenn ja, wird dann das Fahrzeug zum LF 10 solange kein hydr. Rettungsssatz verlastet ist? Ich frage nur aus Neugier. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Stefan R. [18.11.14 13:06] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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