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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Behelfsfluchtweg wegen eines Anbaus | 6 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8G., Bad Doberan / MV | 798989 | ||
Datum | 18.11.2014 21:46 MSG-Nr: [ 798989 ] | 2119 x gelesen | ||
Nunja, ganz einfach: Wenn die (einzige) notwendige Treppe nicht mehr zur Verfügung steht (während der Bauzeit) muss eine andere notwendige Treppe errichtet werden. Die notwendige Treppe ist notwendig, um überhaut das Obergeschoss zu erreichen - das sagt ja schon der Name. Also muss vermutlich irgendwo eine Tür in die Wand eingebracht werden und davor eine (Behelfs-)Treppe errichtet werden. Natürlich unter Beachtung der einschlägigen Vorgaben, die für Treppen so existieren (Dabei die sichere Benutzbarkeit bei Schnee und Eis nicht vergessen). Nachtrag: Der zweite Rettungsweg (hier vermutlich das "Rettungsgerät der Feuerwehr" - tragbare Leitern?!) scheint vom Umbau nicht betroffen, sondern nur der erste Rettungsweg (= notwendige Treppe). LG Christian Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Christian G. [18.11.14 21:49] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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