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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 799039 | ||
Datum | 19.11.2014 21:45 MSG-Nr: [ 799039 ] | 35313 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H. In Baden-Württemberg gibt es ein Sondervermögen Kameradaschaftskasse. Dafür wird jährlich ein Haushaltsplan erstellt und von der Gemeinde/ Stadt genehmigt. Und in wieviel der anderen 15 Bundesländer gibt es diese Konstellation? Geschrieben von Thorsten H. Darüber werden Ausgaben für Getränke nach dem Einsatz finanziert. Und nach dem Dienstabend? Oder werden die Klamotten an den Haken gehängt und jeder fährt unverzüglich nach Hause? Geschrieben von Thorsten H. Das erscheint mir jetzt aber etwas seltsam. Wenn mir zum Beispiel mein Arbeitgeber Getränke zur Verfügung stellt, und ein Kollege (zum beispiel vom Einkauf) die beschafft, sind wir kein Verein. Der Einkäufer dürfte durch sein Arbeitsverhältnis Erfüllungsgehilfe des Unternehmers sein. Der gemeine ehrenamtliche Brandschützer hat ein Dienst- bzw. Pflichtverhältnis gegenüber der Kommune. Über wirtschaftliche Tätigkeit oder die Eingehung von Rechtsgeschäften steht bei uns weder was im Brandschutzgesetz bei Rechte und Pflichten, noch in der (Muster-)Satzung. Geschrieben von Thorsten H. Warum sollten wir dann als Feuerwehrangehörige ein Verein sein, wenn wir von Geld, dass auf einem Sonderkonto der Stadt ist, Getränke beschaffen? (Die Beschaffung von Getränken und Lebensmitteln ist auch im entsprechenden Haushaltsplan vorgesehen.) Das mag in Baden-Württemberg so sein - und ist dann auch eventuell Nachahmenswert. Jedoch spiegelt es nicht den Sachstand in den 15 anderen Bundesländern wieder. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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