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RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg799061
Datum20.11.2014 14:16      MSG-Nr: [ 799061 ]35036 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • hallo,

    Geschrieben von Thomas E.Gibt es in BW auch Bauhofausschüsse, RPA Ausschüsse oder Bauamtausschüsse?eher nein

    obwohl die Freiwillige Feuerwehr hier eine Einrichtung der Gemeinde ist besteht ein wesentlicher Unterschied zu den von dir erwähnten anderen Gemeindeeinrichtungen:

    angestellte Mitarbeiter ./. freiwillige Kräfte

    Durch den hohen Grad der Selbstverwaltung der Gemeindeeinrichtung "Feuerwehr" gibt es da wesentliche Unterschiede zwischen der Feuerwehr und z.B. dem Bauhof.

    Wenn man ehrenamtliche Kräfte gewinnen möchte muss man denen auch gewisse Freiräume und ehrenamtsfreundliche Rahmenbedingungen einräumen. Das braucht der Bauhof nicht.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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