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| Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 799074 | ||
| Datum | 20.11.2014 18:50 MSG-Nr: [ 799074 ] | 34707 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H. Stellt sich halt die Frage, ist das Aufgabe der Feuerwehr als Pflichtaufgabe der Gemeinde, oder sollte das nicht besser tatsächlich ein Verein machen, der wie der Schützenverein oder der Fussballverein einen kleinen Zuschuss von der Gemeinde bekommt, aber nicht Fahrzeuge, Gebäude, Bekleidung, etc...Die Frage ist, was die Feuerwehr im Kernaufgabenbereich gewinnt oder verliert, wenn man aus solchen heute feuerwehrnahen Gruppierungen neue Vereine gründen würde. Würden die Mitglieder alle in der FW bleiben, würde man vielleicht gut ausgebildete und motivierte Leute verlieren? Würde man mehr Zeit in Ausbildung etc. investieren können? Das alles ist schwer abzuschätzen, pauschal schonmal gar nicht, aber tendieren würde ich zu "nein". Schon alleine aus dem Grund, dass solche "Nebenkriegsschauplätze" überall andere sind, und sich in den überwiegenden Fällen auch aus der Feuerwehr heraus gegründet haben dürften. Da wäre eine strikte Heraustrennung der Mitgliederbespaßungen aus den Wehren letztlich auch ein Heraustrennen von Mitgliedern. Und dummerweise nicht nur von überflüssigen Karteileichen, sondern vom brauchbaren und notwendigen Personal. Geschrieben von Thorsten H. Ein Verein zur Brauchtumspflege oder ein Kulturverein der dann von der Gemeinde unabhängig ist, und sich vollständig so finanziert wie andere Vereine auch.Also über gemeindliche Zuschüsse? ;-) Die Sachsen haben sich sogar schonmal "Kulturpflege" als Pflichtaufgabe ins Gesetz geschrieben. In den anderen Ländern würde ich es als "poltitisch-faktische Pflichtaufgabe" bezeichnen. Sprich: freiwillige Aufgabe, aber bevor man darauf verzichtet, verzichtet man lieber aufs Amt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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