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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 799098 | ||
Datum | 21.11.2014 12:08 MSG-Nr: [ 799098 ] | 34386 x gelesen | ||
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Moin Jürgen, ich habe mir das Feuerwehrgesetz BW noch einmal gründlich angesehen. Selbstverständlich könnte ich auch unter Euren rechtlichen Voraussetzungen problemlos und motiviert in der FF mitwirken. Die Strukturen und der rechtliche Status der Feuerwehren unterscheidet sich zwischen BW und SH aber so deutlich, dass ich es für wenig sinnvoll halte, einzelne Bestimmungen aus dem einen Gesetz in das andere zu übertragen. Wenn das BW-Modell als Vorbild gelten soll, dann bitte mit allen Aspekten ohne wenn und aber. Außerdem gibt es einen "kleinen" aber wesentlichen Unterschied bei den Sondervermögen: In BW gilt das Gemeindewirtschaftsrecht für die Feuerwehrkassen ausdrücklich n i c h t, während es nach dem Änderungsantrag für Schleswig-Holstein uneingeschränkt gelten sollte. Das ist für die Praxis der Kassenführung (Prüfwesen, Wirtschaftlichkeit- und Sparsamkeit usw.) schon entscheidend! Rainer | ||||
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