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RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP799112
Datum21.11.2014 15:05      MSG-Nr: [ 799112 ]34381 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • Geschrieben von Oliver S. Ein Mehrwert, und zwar aus meiner Sicht der entscheidende, wäre es, die einzelnen FA aus der persönlichen finanziellen Haftung heraus zu nehmen.Wenn die daraus wollten, wäre die Gründung eines rechtsfähigen Vereins jederzeit möglich. Wenn heute Wehren als nichtsrechtsfähige Vereine agieren, könnte man unterstellen, dass ihnen diese Rechtsform mit allen Rahmenbedingungen eben reicht.
    Damit zusammenhängend aber auch die Frage: Wieviele/welche Fälle kennt man, wo ein einzelner FA in der persönlichen finanziellen Haftung gelandet ist? Und: Will man in diesen Fällen die Gemeinde/Allgemeinheit dann die Zeche zahlen lassen? Und in wievielen Fällen würde man versuchen, den/die FA wieder in Regress zu nehmen, weil der Umstand der zur Haftung führte dann vielleicht doch etwas zu blauäugig oder vorsätzlich war?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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