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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entwurf neues FwG für NRW | 31 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 799285 | ||
Datum | 25.11.2014 23:27 MSG-Nr: [ 799285 ] | 13446 x gelesen | ||
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Teil 2, das Hauptamt betreffend. Hier werden andere vermutlich mehr beitragen können als ich. KBM können zukünftig nach Wahl des Kreistages auch hauptamtlich eingesetzt werden (hD); für BzBM ist das nicht vorgesehen?! Im Bereich der HA Wachen hat man meiner Meinung nach einen faulen Kompromiss vorgeschlagen: "Verfügt die Freiwillige Feuerwehr über eine ständig mit mindestens sechs hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwache, übernimmt deren Leiterin oder Leiter zugleich ein Amt in der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr." d.h. in der Praxis: der Leiter der HA-Wache kann auch auf einen Stv-LdF-Posten abgeschoben werden, ohne dort ernsthafte Aufgaben oder Kompetenzen zu bekommen? (weil die teilt ja der LdF zu...) und: hoffentlich wird die Abneigung gegen echte 24/7-Staffeln jetzt nicht noch größer. Weiterhin will man den Trend zur Umwandlung einer HA-Wache in eine BF offensichtlich etwas einschränken: Eine BF soll künftig nur noch haben dürfen, wer mindestens große kreisangehörige Gemeinde ist (also mindestens 60.000 EW hat). (gibt es derzeit in NRW BFen, die dieses Kriterium nicht erfüllen?) | ||||
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