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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntwurf neues FwG für NRW31 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW799289
Datum25.11.2014 23:55      MSG-Nr: [ 799289 ]12602 x gelesen
Infos:
  • 26.11.14 NRW bekommt modernes Brand- und Katastrophenschutzrecht

  • Geschrieben von Henning K."§ 6 Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz auf dem Rhein"


    meinte ich doch :-)

    Geschrieben von Henning K.Es überrascht einen nicht-Rhein-Anrainer aber etwas, dass hier spezielle Regelungen für den Rhein, aber nicht für die anderen Wasserstraßen notwendig sind. Im Umkehrschluss könnte man ja daraus ableiten, dass z.B. an/auf den Kanälen keine besonderen Einsatzmittel (insbesondere keine Löschboote) benötigt werden. Wohl nur eine Frage der Zeit, bis ein sparsamer Stadtrat genau dieses Argument vorträgt...

    Wenn ich mir das "sterben" von See gängigen Löschbooten so an Nord- und Ostsee anschaue,
    ist der Rhein da irgend wie eine positive Ausnahme.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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