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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entwurf neues FwG für NRW | 31 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 799289 | ||
Datum | 25.11.2014 23:55 MSG-Nr: [ 799289 ] | 12602 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. "§ 6 Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz auf dem Rhein" meinte ich doch :-) Geschrieben von Henning K. Es überrascht einen nicht-Rhein-Anrainer aber etwas, dass hier spezielle Regelungen für den Rhein, aber nicht für die anderen Wasserstraßen notwendig sind. Im Umkehrschluss könnte man ja daraus ableiten, dass z.B. an/auf den Kanälen keine besonderen Einsatzmittel (insbesondere keine Löschboote) benötigt werden. Wohl nur eine Frage der Zeit, bis ein sparsamer Stadtrat genau dieses Argument vorträgt... Wenn ich mir das "sterben" von See gängigen Löschbooten so an Nord- und Ostsee anschaue, ist der Rhein da irgend wie eine positive Ausnahme. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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