alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Feuerwehrgesetz
1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntwurf neues FwG für NRW31 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW799304
Datum26.11.2014 11:52      MSG-Nr: [ 799304 ]12125 x gelesen
Infos:
  • 26.11.14 NRW bekommt modernes Brand- und Katastrophenschutzrecht

  • Geschrieben von Sebastian K.-z.B. das beliebte Streitthema Regeln im Verkehr:
    Es kommt immer noch häufig vor, dass Polizei spät bis garnicht an der Einsatzstelle eintrifft.
    Für genau den Fall wäre es gut einen solchen Paragraphen zu verankern.


    Das ist zum einen Bundesrecht und zum anderen Verkehr und nicht Inneres.

    Damit kann man das nicht mal eben so im FwG regeln; ich gehe auch davon aus, daß man in NRW eine Regelung wie in Bayern bewusst nicht treffen will. Für die eigene Aufgabenerfüllung und Sicherheit reichen Absperrungen.

    Geschrieben von Sebastian K.- auch eine NRW weite Regelung von Heckwarnanlagen / Heckbeklebungen etc. wäre sehr wünschenswert.
    Hierzu müssten die BR ein wenig eingeschränkt werden.


    Heckwarnanlagen sind im Bundesrecht regulär und abschließend geregelt.

    Für Farbgebung und Beklebung in fluoreszierend und retroreflektierend gibt es eine NRW-weite Regelung. Die ist aber natürlich vom Verkehrsministerium, die kann das Innenministerium nicht einfach so ins FwG packen.

    Insofern sind zu beiden Themen die Bezirksregierungen doch garnicht im Boot?!

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    3.358


    Entwurf neues FwG für NRW - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt