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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entwurf neues FwG für NRW | 31 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 799304 | ||
Datum | 26.11.2014 11:52 MSG-Nr: [ 799304 ] | 12125 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. -z.B. das beliebte Streitthema Regeln im Verkehr: Das ist zum einen Bundesrecht und zum anderen Verkehr und nicht Inneres. Damit kann man das nicht mal eben so im FwG regeln; ich gehe auch davon aus, daß man in NRW eine Regelung wie in Bayern bewusst nicht treffen will. Für die eigene Aufgabenerfüllung und Sicherheit reichen Absperrungen. Geschrieben von Sebastian K. - auch eine NRW weite Regelung von Heckwarnanlagen / Heckbeklebungen etc. wäre sehr wünschenswert. Heckwarnanlagen sind im Bundesrecht regulär und abschließend geregelt. Für Farbgebung und Beklebung in fluoreszierend und retroreflektierend gibt es eine NRW-weite Regelung. Die ist aber natürlich vom Verkehrsministerium, die kann das Innenministerium nicht einfach so ins FwG packen. Insofern sind zu beiden Themen die Bezirksregierungen doch garnicht im Boot?! | ||||
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