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1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaDef. Katastrophe, war: Entwurf neues FwG für NRW4 Beiträge
AutorBjoe8rn 8M., Spiesen - Elversberg / Saarland799362
Datum27.11.2014 12:50      MSG-Nr: [ 799362 ]2082 x gelesen

Hallo !

Das BBK definiert das nach dem Glossar der Webseite so:

Katastrophe
Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, dass die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde zur Gefahrenabwehr tätig werden.

Quelle: BBK Glossar

Die stellen also auf die Leitung der KatS-Behöre ab und verweisen darauf, dass die Definition landesrechtlich abweichen kann.


Viele Grüße

Björn Matheis

Auf dem Weg in den Irrsinn bedeutet Stillstand Fortschritt !

alles meine ganz persönliche/private/eigene Meinung !

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