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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Def. Katastrophe, war: Entwurf neues FwG für NRW | 4 Beiträge | ||
Autor | Jens8 M.8, Bielefeld / NRW | 799389 | ||
Datum | 27.11.2014 20:02 MSG-Nr: [ 799389 ] | 1623 x gelesen | ||
Hallo, meine die Schlagworte zur "Großschadenslage" waren damals: ... "wenn Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen" oder "erhebliche Sachwerte gefährdet sind" und "aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzleitung erforderlich ist." Zur Ergänzung der anderen Antwort. Im BBK Glossar heißt es: "Ereignis mit einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden unterhalb der Schwelle zur Katastrophe Anmerkung: DIN 13050:200902 (Rettungswesen)" Gruß | ||||
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