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1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaDef. Katastrophe, war: Entwurf neues FwG für NRW4 Beiträge
AutorJens8 M.8, Bielefeld / NRW799389
Datum27.11.2014 20:02      MSG-Nr: [ 799389 ]1623 x gelesen

Hallo,

meine die Schlagworte zur "Großschadenslage" waren damals:
... "wenn Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen" oder "erhebliche Sachwerte gefährdet sind"
und "aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzleitung erforderlich ist."

Zur Ergänzung der anderen Antwort. Im BBK Glossar heißt es:
"Ereignis mit einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden unterhalb der Schwelle zur Katastrophe
Anmerkung: DIN 13050:2009­02 (Rettungswesen)"

Gruß

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