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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaDef. Katastrophe, war: Entwurf neues FwG für NRW4 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg799400
Datum27.11.2014 23:27      MSG-Nr: [ 799400 ]1694 x gelesen

Hallo Uli, Hallo Forum,

Das mag für Dich, in einer Kreisfreien Stadt, kein Problem sein, aber bei uns auf dem Land schon. In Baden- Württemberg, ist mit dem feststellen der Katastrophe ein Kosten Übergang von der Gemeinde zum Landkreis gegeben (LKatSG §33). Daher war für mich immer die 1. Definition: Eine Katastrophe ist dann eine Katastrophe, wenn der Hauptverwaltungsbeamte feststellt es ist eine Katastrophe.

Ansonsten habe ich eine Katastrophe für mich so Definiert:
Die Einsatzmittel der näheren und weiteren Umgebung reichen nicht aus.
Es wird bei den Einsatzkräften und Einsatzmittel eine Mängelverwaltung durchgeführt.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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