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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Aussagekraft von Großübungen zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit | 56 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 799962 | ||
| Datum | 09.12.2014 14:07 MSG-Nr: [ 799962 ] | 13932 x gelesen | ||
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Geschrieben von Klaus B. Einfach mal Mut zur Lücke, das regelt sich dann schon von selber..Klar. Die wenigsten Arbeitgeber werden so blöd sein, "Feuerwehr" oder "HiOrg" in der Kündigung zu erwähnen. Und für diese Lücken hat unser Arbeitsmarkt immer noch genug Auffüllmöglichkeiten. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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