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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrand bei der Feuerwehr9 Beiträge
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen799987
Datum09.12.2014 18:06      MSG-Nr: [ 799987 ]1704 x gelesen
Infos:
  • 09.12.14 Eltville (Rheingau-Taunus-Kreis / Hessen ): Brand bei der Feuerwehr

  • Hier vor allem ASR A2.2 Kapitel 7 Absatz (2)

    7 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen
    (1) Die Anforderungen in den Punkten 5.2.1 und 6.2 gelten auf Baustellen nur für
    stationäre Baustelleneinrichtungen, z. B: Baubüros, Unterkünfte oder Werkstätten.
    (2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefährdung durchgeführt, z. B.
    Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten oder Verfahren angewendet, bei
    denen eine Brandgefährdung besteht, z. B. Farbspritzen, Flammarbeiten, ist dort für
    jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerlöscher für die entsprechenden
    Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten.

    (3) Personen, die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln tätig werden, sind theoretisch
    und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern zu unterweisen. Es empfiehlt sich, diese
    Unterweisung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.
    (4) Baustellen mit besonderen Gefährdungen (z. B. Untertagebaustellen,
    Hochhausbau) erfordern zusätzliche Maßnahmen gegen Brände nach Punkt 5.2.4.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    Geändert von Gerrit L. [09.12.14 18:08] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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