Geschrieben von Mario L.Die Bußgeldstelle möchte sich hier nicht festlegen und lässt den Fall einfach verjähren.
....und dann kommt das Rechnungsprüfungsamt und bemängelt, dass bei OWi-Verfahren gegen Kraftfahrer von Feuerwehr und Polizei das Verfahren regelmäßig in die Verjährung läuft. Dann ist die Bußgeldstelle im Zugzwang. Wenn die dann weiterhin nicht entscheiden will, bleibt nur das Herbeiführen einer gerichtlichen Entscheidung in jedem Einzelfall :-(
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