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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gibt es bei euch eine Anzahl an Plichtübungen im Jahr? ![]() | 12 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 800290 | ||
Datum | 15.12.2014 13:12 MSG-Nr: [ 800290 ] | 5433 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. aus A. Eine kurze Angabe wie groß eure Wehr ist wäre hilfreich.~20 Leute, TLF 16/25 (ergänzend beladen um GAMS+, Beleuchtungskomponente, Lüfter), ELW1 (allerdings momentan eher MZF Bayern entsprechend), rudimentär beladenes, eher als MTW dienendes LF 8. Geschrieben von Jürgen M. aus A. An wie vielen Übungen im Jahr muss man bei euch zwingend teilnehmen damit man weiter als Aktives Mitglied gilt? Oder gibt es eine solche Regelung bei euch nicht.Eine solche Regelung (i.S.v. feste Dienstanzahl) gibt es hier nicht mehr. Als ich noch stellv. Wehrführer war hieß es "dreimal unentschuldigt - (erstmal) Tschüß". Habe ich als solches erst auch mitgetragen, denn es ist eine tolle, nachvollziehbare, weil transparente und eindeutige Regelung. Dummerweise aber bringt die nichts. Denn wer dreimal entschuldigt gefehlt hat, hat ja genausoviel verpasst. Und darum sollte es doch gehen: Nicht nur die reine Anwesenheit, sondern eine gewisse aktive Anwesenheit. Daher läuft das nun auf einzelfallbezogene Entscheidungen heraus, orientiert (weitestgehend) an den Vorschriften. Warum nur "weitestgehend orientiert"? Weil die Vorschriften eben nur Zeiträume nennen, keine genaue Dienstanzahl/Übungsanzahl. Die FwDV 2, hier gültig, nennt 40 Unterrichtsstunden Pflichtfortbildung, was 30 Zeitstunden entspricht. In RLP haben wir dazu dann noch landesrechtlich (§ 9 II FwVO) die Vorgabe, 40 Stunden Ausbildung zu erreichen. Ob das allerdings Zeit- oder Unterrichtsstunden sind, ob es hier klarstellend nicht besser auch Fortbildung heißen würde, ob die FwDV2-Aussage damit ausgeschaltet wird (Landes-VO ist höherrangiges Recht), die VO nur wiederholend nennt, oder vielleicht sogar eine Addition interpretierbar wäre... Keine Ahnung. Da lassen sich auch höchste Stellen im Land höchst ungerne zu aus (eine nebenberufliche WF hatte vor ein oder zwei Jahren mal versucht, darauf eine Antwort zu erhalten, da das dort dann wichtig wurde, wieviel ihrer Übungszeit wg. Pflichtübung als bezahlte Arbeitszeit anerkannt wird. M.W. ergebnislos...). Also habe ich hier in der Zeit als ich Wehrführer war die 30 Zeitstunden mal als groben Ansatz genommen. Reine Übungsdienst fanden dann im Jahr 16-18 statt. Monatlich ein fester Termin, pro Quartal ein weiterer Termin (eingeführt vor allem, damit eben auch mal verhinderte besser auf die 30 Zeitstunden kommen), 1-2 eher kurzfristig anberaumte Zusatztermine (mit anderen Wehren, wenn neues Material kam was sich vorstellen wollte o.ä.). Einfach umgerechnet auf soundsoviel Übungsdienste ist dies aber völlig wertlos. Meine Übungen dauern mal 2 Zeitstunden, mal eine oder anderthalb, mal auch schon 3. Je nachdem, was Thema ist, ob es nur theoretischer Unterricht ist (das ist aber nur ~ 1x im Jahr der Fall), oder nur Praxis (z.B. Objektübung), oder (Regelfall) eine Kombination daraus. Dann ist die Frage, was Inhalt dieser Übung war. Fortbildung kann bedeuten, das ich Teile von absolutem TM-Basiswissen nehme und wiederhole (gerne auch drillmäßig), oder etwas völlig neues eingeführt wird (als der Lüfter kam, die WBK, Funkkonzepte). Dann mal als Beispiel für die Aussagekraft von Zeitdauern: Objektübung bei einer Firma. Besteht aus einer Übung wo alle irgendwie eingebunden sind. Danach gibts noch ein paar belegte Brötchen. Ab GF aufwärts wird sich nochmals kurz die BMA angesehen und erläutert, ein einfacher TM kann da mitgehen oder er lässt es. Ein kleiner Rundgang durch den Betrieb mit allen, dann gehen noch ein paar freiwillig mit zu einem weiteren, wo Betriebsabläufe etwas näher erläutert werden. Rechne ich jetzt die Zeit vom Verlassen bis Erreichen des Gerätehauses für alle? Oder fang ich hier, wenn ich wirklich "Fortbildungs"zeit dokumentieren will, schon an zu differenzieren? Dann: Eine Einsatzkraft schafft es, alle Dienste mitzumachen. Steht aber eher nur als Deko rum, schaut aus dem Fenster, lässt praktische Arbeiten auch lieber die anderen machen. Wiegelt dabei noch ein bisschen den Rest der Truppe auf, aber: Er ist ja immer da. Ein anderer schafft es nur zu einem Teil der Übungen, mit vernünftigen Gründen (Arbeit, Krankheitsausfall). Egal ob er dabei 20h schafft, oder 29,5. Wenn er dabei aber etwas neues sieht, fragt er nach. Bittet auch mal darum, ob einer der anderen in einer "Extrastunde" mit ihm eine Einweisung vornimmt. Ist in der Truppe gut gelitten, auch zwischen evtl. bestehenden "Lagern". Und das es im nächsten Jahr wieder besser wird mit der Anzahl der Dienste ist auch zu erwarten. Differenziert man hier? Kann die "Motivation" eines Anwesenden dabei auch gewertet werden? Dann mal angenommen, man schreibt die Zeiten der Dienste wirklich minutiös auf, oder man geht von einer festen Anzahl Pflichtübungsbesuche aus: Es landet einer (Rahmenbedingungen wie bei dem zweitgenannten oben) bei 29h bzw. einem Dienst unter Pflichtzahl. Die einzige Übung wo er ohne bekannten vernünftigen Grund gefehlt hat war eine simple Funk- und Fahrübung. Oder eine Auffrischung in Erster Hilfe, die hier jedes Jahr stattfindet, größtenteils inhaltsgleich. Und nun? Dann: Die FwDV2 sagt in Punkt 1.9: Eine funktionsgerechte und regelmäßige Fortbildung ist neben der Teilnahme an Einsätzen zur Erhaltung und Aktualisierung des Leistungsstandes unbedingt erforderlich."Neben der Teilnahme an Einsätzen" - heißt das man kann in die Bewertung auch die Einsätze mit einfließen lassen? Anzahl, Art, Arbeiten insgesamt und auf die Einsatzkraft bezogen... Meine Ansicht: Ja. Das alles sind für mich Dinge, die man, eben im Einzelfall auf die jeweilige Einsatzkraft bezogen, sehr wohl berücksichtigen kann, ja muss, wenn man einen wirklichen Leistungs- und Wissenstand haben will, was ja nun Sinn und Zweck der Übungen ist. (Im Übrigen: die Pflichtübungen nach DV 7 habe ich da sehr wohl berücksichtigt, UVV findet nicht separat sondern kontinuierlich statt). Natürlich sind das aber auch Dinge, die man einerseits bei Einheitsstärken von 20 Köpfen noch etwas eher im Blick hat, als bei 50, 60. Andererseits aber auch einiges an Zündstoff bieten. Wie immer, wenn etwas ein wenig auch mit dem subjektiven Gefühl eines einzelnen zusammenhängt, selbst wenn der in Führungs- und Verantwortungsposition ist. Als mich ein Schichtarbeiter mal angesprochen hat, ob er nicht besser inaktiv gehen würde, habe ich das verneint. Er kommt zwar selten, in zwei von drei Jahren auch für die Zeiträume der Vorschriften etwas zu selten, aber wenn er teilnimmt, dann stets ordentlich. Und interessiert auch an Dingen, die in seiner Abwesenheit stattfanden. Vorschriftswidrig? Mag sein. Aber hohe Einsatzverfügbarkeit, hohe Motivation, ausreichend guter und aktueller Leistungs- und Wissensstand, sowie keinerlei sinnvolle Möglichkeit bei der überschaubaren Gruppengröße durch Terminverlegungen hier mehr Teilnahmen von ihm zu bewirken, bei denen dann auch genügend andere dabei sind... Die aktive Einsatzteilnahme dieser Einsatzkraft kann ich dann eben trotzdem mit ruhigem Gewissen verantworten. Geschrieben von Jürgen M. aus A. Gerade bei den kleineren Wehren seh ich da eine große ZwickmühleDas wiederum ist bei meinem Ansatz der gleiche, wie bei reinen Dienst- oder Stundenzahlen. Natürlich müssen Führungskräfte, die so vorgehen, ein gewisses Rückgrat haben und, fast noch wichtiger, auch einen gewissen Rückhalt nach oben und unten. Auch die Mannschaft muss das verstehen, dass diese Betrachtung von der reinen Quantität weg und hin zur Qualität der Sache weitaus dienlicher ist. Früher in der A-Jugend haben beim Fussball die gespielt, die in der Woche auch trainieren waren. In den höheren Ligen spielen dann die, die gut sind, auch wenn sie am Vormittag erst noch mit dem Privatjet aus Honolulu eingeflogen wurden. Und ich gebe auch zu, dass das daraus entstehende Konfliktpotential einer (wenn auch ein relativ kleiner neben diversen schwerer wiegenden) Gründen ist, weshalb ich demnächst dann auch als Wehrführer nicht mehr zur Verfügung stehe. Geschrieben von Jürgen M. Wie verfahrt ihr mit Kammeraden, die beruflich bedingt (z.B. Berufskraftfahrer) an den Übungen meist nicht anwesend sein können?Berufskraftfahrer ist derzeit keiner bei mir, der letzte hat vor Jahren schon, zu meiner Anfangszeit als kleiner TM, das Handtuch von selbst geworfen. Wenn man von sieben Tagen i.d.R. fünfeinhalb unterwegs ist, und dann noch Frau/Familie daheim, kann ich das gut verstehen. Allerdings ist dann die Frage, ob es überhaupt Sinn macht, so jemanden als aktive Einsatzkraft zu führen. Selbst wenn die Übungen alle in die anderthalb Tage, die er pro Woche da ist, fallen. Wenn die Kameradschaft und der Bezug zum Ort hier die treibenden Größen sind, weshalb er in der Feuerwehr ist, würde ich mir lieber überlegen, wie ich ihn da mitnehme, ohne ihn weiterhin als aktive Einsatzkraft zu führen. In meiner oben dargestellten Einzelfallentscheidung würde er so erstmal rausfallen, denn wenn nicht, würde mir jeder andere den ich kritisiere erstmal mit genau diesem als Argument kommen, und alles fachlich begründete würde unter den Tisch fallen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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